Abmahnung: Beiten Burkhardt RAe mahnen für Bandai Namco Entertainment Germany GmbH ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. April 2021

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Abmahnung: Beiten Burkhardt RAe mahnen für Bandai Namco Entertainment Germany GmbH ab

Die Kanzlei Beiten Burkhardt aus Hamburg mahnt für die Bandai Namco Entertainment Germany GmbH einen Amazon Händler wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz ab.

Inhalt der Abmahnung:

In der Abmahnung wir dem abgemahnten Amazon Händler vorgeworfen über Amazon Computerspiele zum Kauf angeboten zu haben, ohne eine notwendige Alterskontrolle des Empfängers durchzuführen. Insbesondere würde es es um das Computerspiel „Cyberpunk 2077“ gehen. Dieses weise eine USK 18 Kennzeichnung (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) auf . Eine damit notwendiger Weise verbundene Alterskontrolle beim Empfänger, sei für dieses Spiel nie durchgeführt worden.
Der abgemahnte Amazon Händler habe somit gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Amazon Händler wird aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor (vorliegend 1.000 Euro).

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.