Abmahnung: RA Pietruck mahnt für Contumax GmbH & Co. KG. ab | Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. März 2021

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Abmahnung: RA Pietruck mahnt für Contumax GmbH & Co. KG. ab | Wettbewerbsrecht

Rechtsanwalt Marko Pietruck aus Berlin mahnt für die Contumax GmbH & Co. KG. aus Berlin einen Anbieter von E-Books wegen angeblichen Wettbewerbsverstößen ab.

Inhalt der Abmahnung:

Die Abgemahnte bietet ebenso wie die Contumax GmbH & Co. KG. E-Books auf Amazon an. Laut Abmahnung soll die Abgemahnte mit unrichtigen Angaben zum Urheberrecht der angebotenen Werke, den Verbraucher in die Irre führen. Die von der Abgemahnten angebotenen E-Books wären gemeinfreie Werke, da der Urheberschutz gemäß § 64 UrhG nach 70 Jahren abgelaufen sei. Dennoch würde die Abgemahnte durch Angaben wie „Copyright (c)“ und „Alle Rechte vorbehalten“ vorspiegeln, Inhaberin der Urheberrechte zu sein. Ein Schutz nach § 3 UrhG habe die Abgemahnte nicht erlangt, da nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die bloße Anpassung an die neue Rechtsschreibung und eine Sprachglättung dem Urheberschutz nicht zugänglich sei. Gleiches gelte für einen Schutz als wissenschaftliche Neuausgabe nach § 70 UrhG, da sich die Textausgaben der Abgemahnten nicht wesentlich von den Originalausgaben unterscheiden würden. Da die Contumax GmbH & Co. KG. ebenfalls E-Books auf Amazon vertreibe, bestehe auch ein Wettbewerbsverhältnis.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Abgemahnte wird aufgefordert die irreführenden Angaben bezüglich ihrer angeblichen Urheberrechte unverzüglich aus den Angeboten zu entfernen. Zudem wird die Abgemahnte aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Eine solcher Erklärung sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Auch soll die Abgemahnte die Abmahnkosten in Höhe von 1.171,67 Euro nach einem Gegenstandswert von 20.000 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.