Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe mahnt ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. März 2021

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Abmahnung: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt ab | CE-Zeichen

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt Verkäufer von Mund- Nasenschutzmasken auf Amazon ab, da diese mit den Worten „CE geprüft“ irreführend werben würden.

Über den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.:

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (kurz VGU) wurde nach eigenen Angaben 1885 von Kölner Kaufleuten gegründet. Er verfügt nach eigenen Angaben über Mitgliedsbeiträge im oberen fünfstelligen Bereich und soll über einen Prozesskostenfond von etwa 500.000 Euro verfügen.
Der Verein ist ein Zusammenschluss von unterschiedlichen Mitgliedern aus Handel, Industrie, Handwerk und Dienstleistungsanbietern. Der VGU ist eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, dessen Ziel es ist, unlauteren Wettbewerb zu verhindern und wenn nötig gerichtliche Schritte einzuleiten.

Inhalt der Abmahnung:

Inhalt der Abmahnung ist ein Angebot für Mundschutzmasken auf Amazon. Der Verkäufer habe hier solche Masken mit dem Hinweis „CE geprüft“ beworben. Das Bewerben mit einer solchen Aussage sei eine relevante Irreführung über Selbstverständlichkeiten. Es sei keine Besonderheit, dass eine solche Maske eine CE-Kennzeichnung trage, da sie ohne eine solche in der EU gar nicht in Verkehr gebracht werden dürfe. Bei dem CE-Zeichen würde es sich auch nicht um ein Gütezeichen, sondern um eine reine Konformitätserklärung handeln. Durch den Zusatz „CE geprüft“ würde der Eindruck vorliegen, es würde sich um ein von unabhängigen Dritten verliehenes Prüfzeichen handeln.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. fordert den Verkäufer auf eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben, welche für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe vorsieht. Zudem soll der Abgemahnte Abmahnkosten in Höhe von etwa 232,60 Euro erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.