Das Fotostudio Fotografie Heide UG aus Aidenbach mahnt einen eBay-Verkäufer wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern ab.
Inhalt der Abmahnung:
Die Fotografie Heide UG mahnt im eigenen Namen einen eBay-Verkäufer ab. Dieser soll auf eBay in seinen eBay-Angeboten Bilder zum Bewerben seiner Artikel verwendet haben, ohne die entsprechenden Nutzungsrechte für diese Bilder zu besitzen. Inhaberin der Rechte an den Lichtbildern ist laut Abmahnung die Fotografie Heide UG selbst, §§ 7,8 UrhG. Durch das Verwenden der Lichtbilder, habe der abgemahnte eBay-Verkäufer die Bilder veröffentlicht und somit eine Urheberrechtsverletzung nach § 19a UrhG begangen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte eBay-Verkäufer wird von der Fotografie Heide UG aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Durch eine solche Erklärung verpflichtet sich der Unterzeichner bei zukünftigen Verstößen ein pauschale Vertragsstrafe zu zahlen. Zudem soll der Abgemahnte Auskunft über Art, Dauer und Verwendung der streitgegenständlichen Lichtbilder erteilen. Weiter wird angekündigt in Kürze konkrete Schadensersatzansprüche für die begangene Urheberrechtsverletzung geltend zu machen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.