Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin vertritt die Interessen der Juwelier Chronotage GmbH aus Nürnberg. Er verschickte nun eine Abmahnung, mit welcher der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gerügt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Die Juwelier Chronotage GmBH verkauft über ihren Onlineshop unter anderem Uhren und Accessoires. Der von der Abmahnung Betroffene stünde, da er über eBay gleichartige Ware anbietet, somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu der Juwelier Chronotage GmbH.
Der Abgemahnte habe in einem Angebot die Bezeichnung „PU Leder“ zu Werbezwecken verwendet. Die Nutzung der unzulässigen Bezeichnung „PU Leder“ sei irreführen und gleichzeitig wettbewerbswidrig im Sinne de r §§3, 5 UWG, da der Begriff von der Werbebranche eigens dazu erfunden worden ist, eine Nähe von Kunststoffprodukten zu hochwertigem Leder herzustellen. Somit stünde der Juwelier Chronotage GmbH der Abmahnung zufolge ein Unterlassungsanspruch zu.
Forderungen aus der Abmahnung:
Zur außergerichtlichen Streitbeilegung fordert Rechtsanwalt Sandhage die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der entstandene Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 3000,00 €.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.