Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München, betreibt zur Zeit vermehrt Mahnverfahren welchen Abmahnungen aus dem Jahre 2020 vorausgingen.
Inhalt des aktuellen Mahnverfahrens:
Konkret bezieht sich das Mahnverfahren auf eine Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH aus dem Jahr 2020. In der Abmahnung hatte Waldorf Frommer unserem Mandanten vorgeworfen Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben, indem er Filme auf Filesharing-Plattformen im Internet zum Download angeboten haben soll. Der Abmahnung nach, sollte unser Mandant 1.000 Euro für Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz zahlen.
Bei dem nun betriebenen Mahnverfahren wird von unserem Mandanten eine Zahlung in Höhe von 1.182,07 Euro verlangt. Diese Summe setzt sich aus der Hauptforderung (1.000 Euro), Verfahrenskosten (172 Euro) und Zinsen (10,07 Euro) zusammen.
Die solchen Mahnverfahren zu Grunde liegenden Abmahnungen ähneln sich!
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.