Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit das Filesharing des Films „Honest Thief“ für die Leonine Licensing AG ab.
Der Film „Honest Thief“ ist ein US-amerikanischer Action-Thriller aus dem Jahr 2020. Regisseur war Mark Williams.
Der Film handelt von einem Bankräuber, der sich der Polizei stellen möchte um ein ehrliches Leben mit seiner Freundin zu führen. Er gibt das gestohlene Geld zurück. Jedoch haben zwei Agenten des FBI einen anderen Plan für den Mann. Nach einer tödlichen Auseinandersetzung begibt er sich auf die Flucht.
Inhalt und Forderung der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film „Honest Thief “ oder Teile dessen unerlaubt im Internet verbreitet zu haben. Dies stelle gem. §19a UrhG einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes und die Erstattung der Anwaltskosten. Insgesamt wird vom abgemahnten Anschlussinhaber die Zahlung von 935,80 Euro verlangt.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.