Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München, mahnt das Filesharing des Films „The Girl with All the Gifts“ ab.
Über „The Girl with All the Gifts“:
The Girl with All the Gifts ist ein britischer Horror-Drama-Thriller von Colm McCarthy, der am 3. August 2016 im Rahmen des Locarno Film Festivals seine Premiere feierte. In Form einer Dystopie erzählt der Film von einer post-apokalyptischen Welt, in der große Teile der Menschheit von einem Pilz befallen sind. Der Film basiert auf dem gleichnamigen Roman The Girl with All the Gifts von Mike Carey, der auch die Drehbuchadaption für den Film schrieb. Der Film kam am 23. September 2016 in die britischen Kinos und lief 2017 in den USA an. Der Kinostart in Deutschland war am 9. Februar 2017.
Inhalt und Forderung der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er den Film „The Girl with All the Gifts“ im Internet zum Download bereitgestellt habe.
Er solle aufgrund dieser Rechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sowie einen Lizenzschadensersatz leisten (vorliegend in Höhe von 915 Euro) und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstatten.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.