Abmahnung: Preisbindungstreuhänder mahnt für eBuch AG ab | Buchpreisbindung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

1. Februar 2021

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Abmahnung: Preisbindungstreuhänder mahnt für eBuch AG ab | Buchpreisbindung

Der Preisbindungstreuhänder der eBuch AG, mahnt für diese wegen Verstößen gegen die Buchpreisbindung ab.

Über den Preisbindungstreuhänder:
Laut Preisbindungstreuhänder.de, hat „Der Preisbindungstreuhänder die Aufgabe, die Einhaltung der Preisbindung für Bücher und andere Verlagserzeugnisse zu überwachen und erforderlichenfalls rechtlich durchzusetzen. Ferner kann er über die Fragen aus dem Preisbindungsrecht und die Zulässigkeit von Bücherangeboten und Verkaufsaktionen (z.B. Gutscheinaktionen) beraten.“

Weiter heißt es auf der Website:
„In diesem Sinne wurde Rechtsanwalt Peter Ehrlinger, von Mitgliedern der größten deutschen Genossenschaft im Buchhandel, der eBuch eG, im Mai 2015 zum Preisbindungstreuhänder bestellt.“

Nach dem Gesetzt über die Preisbindung von Büchern, sei der Buchpreistreuhänder ein „Rechtsanwalt, der von Verlegern, Importeuren oder Unternehmen, die Verkäufe an Letztabnehmer tätigen, gemeinsam als Treuhänder damit beauftragt worden ist, ihre Preisbindung zu betreuen.“ (vgl. § 9 Abs. 2 Nr. 3 Buchpreisbindungsgesetz – BuchPrG .“

Inhalt der Abmahnung:

Die Abgemahnten werden Aufgefordert eine vorformulierte, strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung, sieht für jeden zukünftigen Verstoß die Zahlung einer meist hohen Vertragsstrafe vor. Vorliegend wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 Euro fällig, welche an die eBuch eG gezahlt werden soll.

Wer abmahngefährdet ist:

Abmahngefährdet sind vor allem Onlinehändler, die mit Angeboten gegen die gesetzlich verankerte Buchpreisbindung verstoßen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.