Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg mahnt einen eBay Händler im Namen von David Jon Gilmour aus London, urheberrechtlich ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten eBay-Händler wird vorgeworfen, auf eBay eine Ton-Bildton-Box mit der Bezeichnung „David Gilmour – Skybound Guitar“ zum Kauf angeboten zu haben. Bei den angebotenen Werken, habe es sich um Werke des weltweit unter dem Namen „David Gilmour“ bekannten Künstlers gehandelt. Die angebotenen Ton- und Bildträger wären in der vom Abgemahnten bei eBay angebotenen Form, niemals von David Jon Gilmour oder einem Lizenznehmer hergestellt und in den Verkehr gebracht worden.
Vorwurf aus der Abmahnung:
Durch das Anbieten der nicht lizenzierten Ware auf eBay, habe der Abgemahnte das Verbreitungsrecht des Urhebers verletzt (§§ 17, 73, 77, 79 UrhG). Somit würden sich gegen den Abgemahnten Ansprüche aus §§ 77, 79, 97, 97a, 98 und 17 UrhG ergeben.
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel fordert den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Zudem soll der Abgemahnte alle noch in seinem Besitz befindlichen Boxen vernichten. Weiter wird vom Abgemahnten Schadens – (in Höhe von 250 Euro) und Aufwendungsersatz (in Höhe von 185,10 Euro) gefordert (insgesamt 435,10 Euro).
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.