Schreiben der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim für dpa Picture-Alliance GmbH - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. Januar 2021

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Schreiben der Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim für dpa Picture-Alliance GmbH

Die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der dpa Picture-Alliance GmbH aus Frankfurt. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem ein Schadensersatzanspruch aufgrund einer Urheberrechtsverletzung geltend gemacht wird.

Inhalt des Schreibens:

Der Abgemahnte habe auf seiner Website ein Lichtbild verwendet, an welchem die dpa Picture-Alliance GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte inne hatte. Eine, für die Verwendung notwendige, Zustimmung zur Nutzung des Lichtbildes sei nicht erteilt worden.

Aufgrund dieser unberechtigten Nutzung stünde der dpa Picture-Alliance GmbH nun ein Schadensersatzanspruch nach §97 Abs. 2 UrhG zu.

Forderungen des Schreibens:

Zunächst wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Die Höhe wird auf 600,00€ festgelegt. Des Weiteren wird von dem Abgemahnten die Erstattung der zur Beweissicherung entstandenen Dokumentationskosten und der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.