Abmahnung: Rechtsanwalt Stefan Richter mahnt wegen unerlaubter Werbung ab | Newsletter - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. Januar 2021

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Abmahnung: Rechtsanwalt Stefan Richter mahnt wegen unerlaubter Werbung ab | Newsletter

Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin mahnt den Betreiber eines Online-Shops wegen des Versendens belästigender und unerlaubter E-Mail Werbung ab.

Inhalt der Abmahnung:

Rechtsanwalt Stefan Richter vertritt den Kunden eines Online-Shops. Vorwurf der Abmahnung ist, dass dieser Kunde in dem Online-Shop des Abgemahnten eine Bestellung getätigt habe. Bei der Bestellung habe sich der Kunde bewusst dafür entschieden, sich nicht in den elektronischen Newsletter (per E-Mail) des Online-Shops einzutragen. Trotz dieser Entscheidung, habe er in der Zeit nach seiner Bestellung Werbung des Online-Shops erhalten. Laut Abmahnung wurde der Kunde nicht darauf hingewiesen, dass seine Daten (etwa die E-Mailadresse) zu Werbezwecken genutzt werden.

In dem Verhalten des Online-Shop Betreibers sei eine unzumutbare Belästigung zu sehen. Nach Auffassung des Rechtsanwalt Stefan Richter, stelle ungewollte Belästigungswerbung per elektronischer Nachricht ( E-Mail) mittlerweile eine regelrechte „Landplage“ dar.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte Online-Shop Betreiber wird aufgefordert, Auskunft hinsichtlich Art und Umfang der gespeicherten Daten zu geben. Ebenso fordert er den Abgemahnten auf, die betreffenden Daten nach der Auskunftserteilung zu Löschen. Hierbei wird sich auf Vorschriften der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) berufen. Da das Verhalten des Abgemahnten aus Sicht des Rechtsanwalt Stefan Richter eine regelrechte „Landplage“ darstelle, setzt er einen Streitwert von 8.400 Euro an. Er verlangt daher vom Abgemahnten Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 887 Euro.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.