Die Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB aus Augsburg vertreten die Interessen der Kouneli Media GmbH. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildwerken abgemahnt werden.
Inhalt der Abmahnung:
Die Kouneli Media GmbH habe der Abmahnung zufolge die Rechte an Fotografien des deutschen „Playboy“-Magazins inne.
Der Abgemahnte sei Nutzer des Online-Playboy-Premium-Angebots und habe Playboy-Bilder geladen. Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass der Abgemahnte diese Playboy-Bilder als Autogrammkarten im Internet angeboten und verkauft zu haben, welche er zuvor unberechtigt auf Fotopapier gedruckt habe. Somit läge eine unberechtigte Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§2 Abs. 1 Nr. 5, 15, 17, 19a UrhG vor.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte fordern für ihre Mandantin von dem Abgemahnten die Einstellung und Unterlassung des beanstandeten Verhaltens, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Schadensersatzes und die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.