Die Kanzlei Klier & Ott GmbH aus Berlin vertritt die Interessen eines Mandanten, welcher auf eBay als Verkäufer auftritt. Von den Rechtsanwälten wurde nun ein Schreiben verschickt, mit welchem ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt wird
Inhalt der Abmahnung:
Zunächst wird ausgeführt, dass der Mandant der Kanzlei Klier & Ott und der Abgemahnte auf eBay identische bzw. gleiche Artikel anbieten und dass es sich bei den zustande kommenden Verträgen um Fernabsatzverträge handeln würde.
Der Abgemahnte habe die besonderen Vorschriften, die für Fernabsatzverträge gelten, nicht beachtet. Er habe mit einer Hersteller-Garantie geworben, ohne ergänzende Informationen zu der Garantie bereitzustellen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund dieser (vermeintlichen) Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Klier & Ott für ihren Mandanten von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, eine vorformulierte Erklärung wurde der Abmahnung beigefügt. Des Weiteren fordern sie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 20.000,00 €.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.