Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing des Films „Es Kapitel 2“ abgemahnt wird.
„Es Kapitel 2“ ist ein Horrorfilm des Regisseurs Andy Muschietti und die Fortsetzung zu Es aus dem Jahr 2017, welcher auf dem gleichnamigen Roman von Stephen King basiert.
Nach 27 Jahren wird die kleine Stadt Derry wieder von einer Mordserie heimgesucht. Dem Bibliothekar Mike Hanlon wird schnell bewusst, was los ist. Er kontaktiert seine ehemaligen Freunde vom Club der Verlierer. Die leben inzwischen alle woanders.
Aufgrund der in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ebenfalls wird ein Lizenzschaden geltend gemacht und die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.