Urheberrechtliche Abmahnung der Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte wegen unlizenzierter Nutzung einer Grafik - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. November 2020

Wer mahnt was ab? Abmahnung Tipps Urheber- und Internetrecht

Urheberrechtliche Abmahnung der Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte wegen unlizenzierter Nutzung einer Grafik

Die Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte GbR aus Dresden vertreten die Interessen einer Mandantin, welche Fotografin und Illustratorin ist. Die Rechtsanwälte verschickten ein Schreiben, mit dem ein Verstoß gegen das Urheberrecht abgemahnt wird.

Inhalt der Abmahnung:

Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist die unlizenzierte Benutzung einer Illustration/Grafik. Grafiken sind ab einer gewissen künstlerischen Leistung (Schöpfungshöhe) urheberrechtlich geschützt. Bei der streitgegenständlichen Grafik handle es sich um eine urheberrechtlich geschützte Grafik.

Der Abgemahnte habe auf Facebook die Grafik der Fotografin ohne die dafür notwendige Lizenz verwendet. Dies stelle einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

Forderung der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte der Kanzlei MKI fordern für ihre Mandantin von dem Abgemahnten zunächst die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Entfernung der beanstandeten Grafik. Des Weiteren wird die Zahlung eines Schadensersatzes und die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.