Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. aus Augsburg verschickt wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch unternehmerischen Kfz-Handel derzeit Abmahnungen. Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. wurde nach eigenen Angaben von allen bayerischen Kfz-Innungen gegründet, die bereits seit Jahrzehnten bislang unabhängig voneinander den Wettbewerb im Kfz-Gewerbe im Interesse ihrer Innungsmitglieder beobachten.
Inhalt der Abmahnung:
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl von Angeboten über den Verkauf von Fahrzeugen unter der Angabe der immer gleichen Telefonnummer veröffentlicht. Es läge kein privates Anbieten vor, da ein privater Anbieter „im Regelfall nicht mehr als ein bis zwei Fahrzeuge im Jahr veräußert“. Somit handle sich bei dem Abgemahnten um einen Unternehmer, der aber als Verbraucher auftrete und somit würde er gegen §§3 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m. Nr. 23 des Anhangs zu §3 Abs. 3 UWG verstoßen.
Forderungen der Abmahnung:
Durch die Abmahnung wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu diesem Zwecke ist bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben solle der Abgemahnte eine abmahnbezogene Kostenpauschale an den Verband zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.