Die ANKA Rechtsanwälte mahnen für die PB-ViGoods GmbH wettbewerbsrechtliche Verstöße ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. Oktober 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Die ANKA Rechtsanwälte mahnen für die PB-ViGoods GmbH wettbewerbsrechtliche Verstöße ab

Die ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf Essen vertritt die Interessen der PB-ViGoods GmbH. Diese verkauft im Internet unter anderem Liquid für E-Zigaretten. Nun versendeten die Rechtsanwälte eine Abmahnung, mit der Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gerügt werden.

Inhalt der Abmahnung:

Die Abmahnung richtet sich an eine Person, welche auf Amazon ebenfalls Liquid für E-Zigaretten vertreibt. Im Rahmen eines Testkaufs der PB-ViGoods GmbH wurde festgestellt, dass der Abgemahnte diese Liquids ohne Altersverifikation versenden würde. Dies stelle einen Verstoß gegen § 10 Abs. 3 und 4 i.V.m. §1 Abs. 4 Jugendschutzgesetz dar. Ebenfalls ergäbe sich dadurch für den Abgemahnten ein „enormer wirtschaftlicher Vorteil auf Kosten der Wettbewerber“. Somit läge ebenfalls ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Forderungen der Abmahnung:

Die ANKA Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Des Weiteren solle er die entstandenen Rechtsanwaltskosten erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.