Die Kanzlei Hegewerk aus Berlin mahnt im Auftrag des Fotografen Dirk Vonten angebliche Urheberrechtsverletzungen ab.
Inhalt der Abmahnung:
Der Fotograf Dirk Vonten wirft den Abgemahnten vor, dass sie Fotos aus seiner Urheberschaft im Internet ohne Erlaubnis und ohne Urheberangabe nutzen würden. Die Abgemahnten hatten die Fotos von Dirk Vonten über Fotolia (jetzt Adobe) lizenziert und damit ein zeitlich unbefristetes Recht zur gewerblichen Nutzung der Fotos erworben. Die auf diesem Wege lizenzierten Fotos wurden von den Abgemahnten auch gewerblich genutzt. Die Fotos hatte Dirk Vonten früher selbst auf Fotolia hochgeladen.
Die Kanzlei Hegewerk ist jedoch der Ansicht, dass die Abgemahnten auch bei einer kommerziellen Nutzung trotz Erwerb der Lizenzen über Fotolia (jetzt Adobe) den Fotografen als Urheber angeben müssen. Da dies nicht geschehen sei, seien die Abgemahnten so zu behandeln, als hätten sie nie eine Lizenz erworben.
Auf Grund von zahlreichen Abmahnungen seitens Dirk Vonten, sind seine Fotos mittlerweile nicht mehr bei Fotolia (jetzt Adobe) verfügbar.
Forderungen der Kanzlei Hegewerk:
Die Kanzlei Hegewerk fordert im Auftrag von Dirk Vonten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zusätzlich werden die Abgemahnten zur Zahlung von Schadensersatz und zur Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 729,23 Euro aufgefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.