Abmahnung: Waldorf Frommer mahnt wegen „Point Break“ für Leonine Licensing AG ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. Oktober 2020

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Abmahnung: Waldorf Frommer mahnt wegen „Point Break“ für Leonine Licensing AG ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Leonine Licensing AG Anschlussinhaber ab, den Film „Point Break“ in Filesharing-Netzwerken zum Download angeboten zu haben.

Über „Point Break“:
„Point Break“ ist ein US-amerikanisch-deutscher Actionfilm mit einer Länge von 114 Minuten. „Point Break“ feierte am 1. Dezember 2015 seine Premiere in Peking.
Die Regie zum Film führte Ericson Core und das Drehbuch schrieb Kurt Wimmer. Der Film ist eine Neuverfilmung des Originals „Gefährliche Brandung“ von 1991.
„Point Break“ kam am 26. Januar 2016 in die deutschen Kinos.

Inhalt der Abmahnung:
In der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, er habe den Film „Point Break“ in Filesharing-Netzwerken (sog. Peer-to-Peer-Netzen) zum Download angeboten.
Durch das Anbieten zum Download habe der Anschlussinhaber die Rechteinhaberin des Films, die Leonine Licensing AG, in ihren Rechten verletzt.

Waldorf Frommer bietet dem Anschlussinhaber an, dass durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 950 Euro eine schnelle und außergerichtliche Einigung erzielt werden könne.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.