Waldorf Frommer mahnt das Filesharing des Films „John Wick: Chapter 3“ für die LEONINE Licensing AG ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Oktober 2020

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Waldorf Frommer mahnt das Filesharing des Films „John Wick: Chapter 3“ für die LEONINE Licensing AG ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit das Filesharing des Films „John Wick: Chapter 3“ für die LEONINE Licensing AG ab.

„John Wick: Chapter 3“ ist ein US-amerikanischer Actionfilm aus dem Jahr 2019 von Regisseur Chad Stahelski und ist der dritte Teil der John-Wick-Reihe.

John Wick ist auf der Flucht und auf seinen Kopf ist eine riesige Summe ausgesetzt. Er hat die Regel aller Regeln gebrochen: Er hat einen anderen Menschen im heiligen Bereich des Continental Hotels umgebracht. Seine früheren Kumpel haben ihm einen Vorsprung gewährt. Wick versucht, das Land zu verlassen. Doch auch eine Richterin ist hinter ihm her. Eigentlich müsste der Auftragskiller längst tot sein.

Der Vorwurf der Abmahnung ist, dass der von der Abmahnung Betroffene den Film hochgeladen und zur Verfügung gestellt haben soll und somit das Urheberrecht verletzt habe.

Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren werden ein Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltskosten gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.