Abmahnung der Kanzlei Brehm im Auftrag von der KiaTi Vertriebs GmbH wegen Wettbewerbsverstößen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. September 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung Aktuelles

Abmahnung der Kanzlei Brehm im Auftrag von der KiaTi Vertriebs GmbH wegen Wettbewerbsverstößen

Abmahnung der Kanzlei Brehm im Auftrag von der KiaTi Vertriebs GmbH wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Die Kanzlei Brehm aus Hamburg vertritt die Interessen der KiaTi Vertriebs GmbH aus Frankfurt. Diese verkauft verschiedene Teemischungen unter anderem auf ihrer online Website. Die Kanzlei Brehm verschickte im Namen der KiaTi Vertriebs GmbH Abmahnungen an Online-Händler, die mit der Firma in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.

In der Abmahnung wird dem Betroffenen vorgeworfen, ihre Tees unter anderem mit dem Wort „Detox“ zu bewerben. Dies verstoße aber gegen die HealthClaims VO und die Lebensmittelgesundheitsangaben Verordnung – LGVO. Somit läge laut der Kanzlei ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Die Kanzlei Brehm fordert aufgrund dieser Verletzung für die KiaTi Vertriebs GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, hierzu ist bereits ein vorformuliertes Schreiben beigelegt. Außerdem werden von den Abgemahnten die Erstattung der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.