Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg im Auftrag der Pink Floyd Music Ltd. wegen rechtswidrigen Anbietens einer DVD von Pink Floyd.
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel vertritt die Interessen der Pink Floyd Music Ltd. in allen Fragen des Urheberrechts, sowie des gewerblichen Rechtsschutzes. Pink Floyd ist eine Rockband aus Großbritannien. Sie verschickten nun in ihrem Namen eine Abmahnung, durch welche dem Betroffenen das rechtswidrige Online-Anbieten einer DVD vorgeworfen wird. Es handle sich dem Vorwurf nach um urheberrechtlich geschützte Bildtonaufnahmen, die ohne Zustimmung der Pink Floyd Music Ltd. in den Verkehr gebracht wurden. Es geht dabei um die Stücke „THE PSYCHEDELIC STARS“ und „A Saucerful Of Secrets. Nach der Kanzlei Gutsch & Schlegel stellt dies eine Verletzung des Verbreitungsrechts gemäß §§ 77, 79, 17 des Urhebergesetzes dar.
Die Kanzlei Gutsch und Schlegel fordert aufgrund dieses Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen einer angegebenen Frist unter der Androhung einer noch durch billigendes Ermessen zu bestimmenden Vertragsstrafe, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Zudem wird der Betroffene zur Vernichtung der noch vorhandenen Tonträger aufgefordert. Auch ein Schadensersatzanspruch in Form einer Lizenzanalogie soll anerkannt werden und ein Aufwendungsersatz für die mit der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten soll der Betroffene zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.