Abmahnung des Rechtsanwalts Doll für die PMX Powerparts UG wegen fehlenden Angaben - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

1. September 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung des Rechtsanwalts Doll für die PMX Powerparts UG wegen fehlenden Angaben

Rechtsanwalt Gerhard Doll vertritt die Interessen der PMX Powerparts UG (haftungsbeschränkt) aus Munderkingen. Er verschickte ein Schreiben, mit dem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.

Zu dem Inhalt der Abmahnung:

Zunächst wird ausgeführt, dass die PMX Powerparts UG online Autoteile und Zubehör vertreibt. Der von der Abmahnung Betroffene bietet ebenfalls online Artikel an und würde unter Verweis auf ein Online-Angebot gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen. Der Betroffene stelle keinen anklickbaren Link (OS-Link) zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) bereit. Dies würde gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Forderungen der Abmahnung:

Rechtsanwalt Doll fordert für seine Mandantin von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Außerdem solle der Abgemahnte die entstandenen Rechtsanwaltskosten erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.