Designrechtliche Abmahnung der Heumann Rechts- und Patentanwälte im Auftrag der Daimler AG wegen Heckleuchten - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. Mai 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung

Designrechtliche Abmahnung der Heumann Rechts- und Patentanwälte im Auftrag der Daimler AG wegen Heckleuchten

Abmahnung der Heumann Rechts- und Patentanwälte im Auftrag der Daimler AG aus Stuttgart wegen Heckleuchten.

Die Heumann Rechts- und Patentanwälte vertreten die Interessen der Daimler AG aus Stuttgart. Sie verschickten nun ein Schreiben, mit dem die Rechte der Daimler AG durchgesetzt werden sollen.

Konkret geht es um die Heckleuchten für den Mercedes O580 Travego und den O350 Tourismo Bus.

In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, Plagiate der Heckleuchten für den Mercedes O580 Travego und den 0350 Tourismo Bus vertrieben und somit gegen §38 Designgesetz verstoßen zu haben.

Aufgrund dieser Verletzung des Designrechts fordern die Heumann Rechts- und Patentanwälte für die Daimler AG:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.