Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft für einen Mandanten handelnd unter Dachs Germany wegen Widerrufsbelehrung und -frist - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. Mai 2020

Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?

Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft für einen Mandanten handelnd unter Dachs Germany wegen Widerrufsbelehrung und -frist

Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Auftrag von einem Mandanten handelnd unter Dachs Germany wegen Widerrufsbelehrung und -frist.

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen eines Mandanten, handelnd unter Dachs Germany. Sie verschickten nun eine Abmahnung, mit der die Markenrechte des Mandanten durchgesetzt werden sollen. Der von der Abmahnung Betroffene ist Online-Händler.

Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass der betroffene Online-Händler in seinem Shop den Verbrauchern vor Abgabe ihrer Vertragserklärung keine Widerrufsbelehrung mit einheitlicher Widerrufsfrist gemäß Anlage 1 zu Artikel 246a §1 Abs. 2 S. 2 EGBGB zur Verfügung gestellt habe. Vielmehr habe er widersprüchliche Widerrufsfristen vorgehalten.

Aufgrund dieser Verstöße fordert die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft von dem Abgemahnten:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.