Abmahnung der Cartier International AG durch die Norton Rose Fulbright LLP Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an „The Love Bracelet“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Mai 2020

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung

Abmahnung der Cartier International AG durch die Norton Rose Fulbright LLP Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an „The Love Bracelet“

Abmahnung des Norton Rose Fulbright LLP im Auftrag der Cartier International AG wegen einer Verletzung an „The Love Bracelet“.

Die Norton Rose Fulbright LLP vertreten die Interessen der Cartier International AG. Diese sei Inhaberin der Urheberrechte an dem Armreif des Modells „Love“/“The Love Bracelet“, welches 1969 von Aldo Cipullo entworfen worden sein soll. Die Norton Rose Fulbright LLP verschickten nun ein Schreiben, mit dem die Verletzung dieser Urheberrechte abgemahnt wird.

Der von der Abmahnung Betroffene ist ein Händler, der in seinem Ladengeschäft eine illegale Kopie des Armreifs „The Love Bracelet“ angeboten habe. Der Vertrieb dieser Kopie würde die Rechte der Cartier International AG gemäß §§14 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 3 Nr. 1, 2; 119 MarkenG sowie Art. 19 (1), 10 (1) der VO 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmackmusters (GGV) verletzen.

Aufgrund dieser Verstöße fordern die Norton Rose Fulbright LLP von dem Abgemahnten:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.