Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Studiocanal GmbH aus Berlin wegen des Films „Lost City of Z“.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist als Abmahnkanzlei bekannt. Sie verschickte kürzlich ein Schreiben für die Studiocanal GmbH, indem das Filesharing des Films „Lost City of Z“ abgemahnt wird.
Der Film „Lost City of Z“ ist ein Abenteuerfilm von James Gray aus dem Jahr 2016. Der Film handelt von dem britischen Offizier Percy Fawcett, der während einer Landvermessungsexpedition im Amazonasgebiet Anfang des 20. Jahrhunderts zufällig auf die Spuren einer bislang unbekannten Zivilisation und einer geheimnisvollen verschollenen Stadt stößt, die er „Z“ nennt. Zurück in England wird seine Entdeckung von den etablierten Forschern jedoch belächelt und als Hirngespinst abgetan. Gemeinsam mit seinem Sohn bricht Percy erneut in den Dschungel auf, um die Existenz der mysteriösen Stadt zu beweisen.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, innerhalb einer Tauschbörse durch das öffentliche Zurverfügungstellen die Urheberrechte des Rechtsinhabers verletzt zu haben.
Aufgrund dieses Verstoßes fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages, zusammengesetzt aus Anwaltskosten und Schadensersatz. Ebenfalls wird die umgehende und dauerhafte Löschung der angebotenen Datei von der Festplatte gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.