Abmahnung der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. durch Rechtsanwalt Euskirchen wegen scheinprivatem Verkauf von Mundschutzmasken - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. April 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. durch Rechtsanwalt Euskirchen wegen scheinprivatem Verkauf von Mundschutzmasken

Abmahnung des Rechtsanwalt Euskirchen aus Bonn für die Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. wegen scheinprivatem Verkauf von Mundschutzmasken.

Der Rechtsanwalt Euskirchen aus Bonn vertritt die Interessen der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. Die Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. verkauft online u. a. Mundschutz- bzw. Atemschutzmasken. Nun verschickte RA Euskirchen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung an eine Person, die auf eBay als Scheinprivatperson Mundschutzmasken verkauft haben soll.

Der von der Abmahnung Betroffene habe auf eBay gewerblich als sogenannter „scheinprivater“ Verkäufer gehandelt. Er hätte als (angeblich) gewerblicher Händler Informationen für Verbraucher zur Verfügung stellen müssen, welche jedoch fehlen würden. Diese Informationspflichten seien unter anderem:

Aufgrund der fehlenden Informationsangaben fordert Rechtsanwalt Euskirchen für die Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Erstattung der Anwaltskosten (Streitwert: 30.000,00€).

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.