Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft wegen des Films „The House that Jack Built“.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist als Abmahnkanzlei bekannt. Sie verschickte kürzlich ein Schreiben für die Tele-München Fernsehen-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, indem das Filesharing des Films „The House that Jack Built“ abgemahnt wird.
Der Film „The House that Jack Built“ ist ein Horrorfilm von Lars von Trier aus dem Jahr 2018. Der Film erzählt die Geschichte des hochintelligenten Serienkillers Jack. Jack ist davon überzeugt, dass jeder seiner Morde einem Meisterwerk gleicht. In seinen Gedanken kommuniziert er mit dem mysteriösen Verge. Die Polizei ist bereits auf der Suche nach Jack und kommt ihm über die Jahre immer näher. Jack wird währenddessen immer unvorsichtiger. Denn er ist mit seiner Arbeit unzufrieden und will sich weiterentwickeln. Das bedeutet für ihn aber auch ein größeres Risiko letztendlich geschnappt zu werden.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, den Film über ein P2P-Netzwerk unerlaubt angeboten und an Dritte übertragen zu haben.
Aufgrund dieses Verstoßes fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages, zusammengesetzt als Anwaltskosten und Schadensersatz.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.