Filesharing - Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die LEONINE Distribution GmbH wegen der TV-Serie „Babylon Berlin“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

19. April 2020

Tipps Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab? Abmahnung

Filesharing – Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die LEONINE Distribution GmbH wegen der TV-Serie „Babylon Berlin“

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der LEONINE Distribution GmbH wegen der TV-Serie „Babylon Berlin“.

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist als Abmahnkanzlei bekannt. Sie verschickte kürzlich ein Schreiben, indem das Filesharing der TV-Serie „Babylon Berlin“ abgemahnt wird.

Die Serie „Babylon Berlin“ ist eine deutsche Kriminal-Fernsehserie, die seit 2017 produziert wird und handelt inhaltlich von dem jungen Kommissar Gereon Rath, der in den „goldenen 20er Jahren“ von Köln nach Berlin versetzt wird. Seine Ermittlungen in der Reichshauptstadt führen ihn in einen Sumpf aus Drogen, Korruption, Kunst und Extremismus.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, den Film über ein P2P-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Aufgrund dieses Verstoßes fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.