Filesharing - Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die LEONINE Distribution GmbH wegen des Films „Midway - Für die Freiheit“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. April 2020

Tipps Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab? Abmahnung

Filesharing – Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die LEONINE Distribution GmbH wegen des Films „Midway – Für die Freiheit“

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der LEONINE Distribution GmbH wegen des Films „Midway – Für die Freiheit“.

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist als Abmahnkanzlei bekannt. Sie verschickte kürzlich ein Schreiben, indem das Filesharing des Films „Midway – Für die Freiheit“ abgemahnt wird.

Der Film „Midway – Für die Freiheit“ ist ein historisches Actiondrama von Roland Emmerich aus dem Jahr 2019, indem von der Schlacht um Midway erzählt wird.

Im Jahre 1937 besucht Edwin T. Layton, der amerikanische Marineattaché in Japan, ein Bankett von Admiral Yamamoto. Bei einem persönlichen Gespräch mit Layton warnt Yamamoto, ein gemäßigterer Vertreter der imperialistischen japanischen Politik, dass ein Abschneiden Japans von der amerikanischen Ölversorgung zur Durchsetzung der Radikalen in Japan führen würde. In Folge zeigt der Film die Entwicklung des Pazifikkrieges, vorrangig aus der Perspektive des Sturzkampf-Piloten Richard Halsey Bestund jener von Edwin T. Layton, nunmehr Chef des Nachrichtendienstes der Pazifikflotte. Gezeigte Kampfhandlungen sind etwa der japanische Angriff auf Pearl Harbor, der erste amerikanische Gegenschlag gegen die Marshallinseln, der Doolittle Raid und die Schlacht im Korallenmeer.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, den Film über ein P2P-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Aufgrund dieses Verstoßes fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenfalls werden Schadensersatz sowie die Zahlung der Abmahnkosten gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.