Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. April 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ist ein Wettbewerbsverein, der gemäß §§ 8 Abs. 3 UWG, 4 UKlaG berechtigt ist, wettbewerbsrechtliche Rechtsverletzungen abzumahnen. Der Verbraucherschutzverein verschickte kürzlich ein Schreiben, in dem Wettbewerbsrechtsverletzungen einer Person im Internet abgemahnt werden.

Der von der Abmahnung Betroffene habe im Internet gegen folgende wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen:

Die Rechtsverletzungen würden gleichzeitig Marktverhaltensregeln im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellen.

Aufgrund dieses Verstoßes wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Desweiteren wird die Erstattung der angefallenen Kosten für die Abmahnung verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.