Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverbandes - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. April 2020

Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverbandes

Abmahnung der IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen der fehlenden Angabe von Informationen.

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. verschickte als Wettbewerbsverband eine Abmahnung wegen fehlenden Angaben von Informationen.

Die Abmahnung richtet sich gegen eine Person, die auf Amazon Produkte zum Kauf anbietet. In der Abmahnung wird dem betroffenen Händler vorgeworfen, gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben. Konkret wird ihm vorgeworfen:

Gemäß §§3, 3, 5, 5a UWG sei das Fehlen der Angaben wettbewerbswidrig.

Aufgrund dieser Rechtsverletzungen wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls wird die Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.