Abmahnung des Rechtsanwalts Fortmeyer wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

1. April 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung des Rechtsanwalts Fortmeyer wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Abmahnung des Rechtsanwalt Fortmeyer aus Frankfurt am Main im Auftrag einer Mandantin wegen fehlenden Informationsangaben.

Rechtsanwalt Fortmeyer vertritt die Interessen seiner Mandantin, welche im Internet Hautpflegeprodukte und dekorative Kosmetik vertreibt. Er verschickte nun ein Schreiben, mit dem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.

Unter Verweis auf Angebote des von der Abmahnung Betroffenem im Internet würde sich dieser wettbewerbswidrig verhalten und über Verbraucherschutzvorschriften hinwegsetzen. Konkret werden ihm folgende Verstöße vorgeworfen:

Rechtsanwalt Fortmeyer fordert aufgrund dieser Verstöße den Abgemahnten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf, sowie zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 10.000,00€.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.