Abmahnung der Schlömer & Sperl Rechtsanwälte im Auftrag der Grillfürst GmbH wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. März 2020

Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?

Abmahnung der Schlömer & Sperl Rechtsanwälte im Auftrag der Grillfürst GmbH wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung

Abmahnung der Schlömer & Sperl Rechtsanwälte GdbR aus Hamburg im Auftrag der Grillfürst GmbH aus Petersberg wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung.

Die Schlömer & Sperl Rechtsanwälte GdbR aus Hamburg vertreten die Interessen der Grillfürst GmbH aus Petersberg. Diese betreibt einen Onlineshop und Läden, in denen unter anderem Grills, Zubehör, als auch Garten- und Campingartikel vertrieben werden. Die Schlömer & Sperl Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit dem ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt werden soll.

Der von der Abmahnung Betroffene habe bei bestimmten Artikeln gemäß §2 Abs. 1 PAngV keine Angaben zu dem Grundpreis gemacht. Des Weiteren sei bei Spielzeugangeboten ein entsprechender Warnhinweis „Achtung“ ausgeblieben.

Aufgrund dieser wettbewerbsrechtlichen Verstöße fordern die Schlömer & Sperl Rechtsanwälte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf sowie zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.