Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Knives Out - Mord ist Familiensache“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. März 2020

Wer mahnt was ab? Abmahnung Tipps Waldorf Frommer / München

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Knives Out – Mord ist Familiensache“

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen des Films „Knives Out – Mord ist Familiensache“.

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing des Films „Knives Out – Mord ist Familiensache“ abgemahnt wird.

„Knives Out – Mord ist Familiensache“ ist ein US-amerikanischer Kriminalfilm von Rian Johnson aus dem Jahr 2019. Der Film handelt von den Ermittlungen des Privatdetektivs Benoit Blanc, welcher den Tod des berühmten Krimiautors Harlan Thrombey untersucht. Er befragt die exzentrische Familie des Verstorbenen. Eine Krankenschwester scheint der Schlüssel zur Wahrheit zu sein, doch der Weg dorthin ist schwieriger als gedacht. In der Thrombey-Familie mangelt es nicht an Verdächtigen, die ein Auge auf das Vermögen des Patriarchen geworfen haben.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, den Film persönlich im Internet durch Filesharing verbreitet zu haben.

Aufgrund der in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung eines Schadensersatzbetrages sowie die Erstattung der Anwaltsgebühren.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.