Abmahnung der Kanzlei Bleischwitz & Schierer im Auftrag der DynTec UG wegen eines Verstoßes gegen Preisangabenverordnung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. März 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung der Kanzlei Bleischwitz & Schierer im Auftrag der DynTec UG wegen eines Verstoßes gegen Preisangabenverordnung

Abmahnung der Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen im Auftrag der DynTec UG aus Hamburg wegen eines Verstoßes gegen Preisangabenverordnung

Die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen vertreten die Interessen der DynTec UG aus Hamburg, die eigenen Angaben zufolge eine im Hamburger Handelsregister eingetragene Immobilienmaklerin ist. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, die im Wettbewerb mit der DynTec UG stehe und gegen die Preisangabenverordnung verstoßen haben soll.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen in einem Immobilienangebot gegenüber Verbrauchern nicht den Gesamtpreis inkl. Mehrwertsteuer angegeben zu haben.

Durch das Schreiben fordern die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Anwaltskosten verlangt, bemessen an einem Streitwert von 30.000€.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.