Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrag des 1. FC Köln wegen unerlaubtem Ticketweiterverkaufs - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. März 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrag des 1. FC Köln wegen unerlaubtem Ticketweiterverkaufs

Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB aus München im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wegen unerlaubtem Ticket-Weiterverkaufs.

Die Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB aus München vertreten die Interessen der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche über die Plattform viagogo Tickets für ein Spiel des 1. FC Köln gegen den FC Bayern München zum Kauf angeboten hat.

Beim Kauf von Fußballtickets akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Gemäß der ATGB des 1. FC Köln heißt es in Ziffer 6a):

„Dem Kunden ist es (…) untersagt, Tickets öffentlich, bei Auktionen (…) und/oder bei nicht vom 1.FC Köln autorisierten Verkaufsplattformen (…) zum Kauf anzubieten (…).“

Dem Betroffenen wird in der Abmahnung folgendes vorgeworfen:

Die Lentze Stopper Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ebenfalls werden eine Vertragsstrafe und Abmahnkosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.