Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Serie „Modern Family“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. März 2020

Wer mahnt was ab? Abmahnung Tipps Waldorf Frommer / München

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Serie „Modern Family“

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen der Serie „Modern Family“.

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing der Serie „Modern Family“ abgemahnt wird.

„Modern Family“ ist eine US-amerikanische Mockumentary-Comedy. Die Serie handelt von drei unkonventionellen und verrückten Familien, die das tägliche Chaos des Zusammenlebens erleben. Jay Pritchett und seine wesentlich jüngere Frau Gloria erziehen gemeinsam Glorias Sohn Manny. Jays Tochter, die überfürsorgliche Claire, lebt mit ihrem Mann Phil und drei Kindern ein klassisches Familienleben und kümmert sich um den Haushalt und die Erziehung. Jays Sohn Mitchell hat mit seinem Lebensgefährten Cameron ein vietnamesisches Mädchen namens Lily adoptiert. Zusammen bilden sie alle eine liebenswerte bunte Mischung aus Generationen, Ethnien, den verschiedensten Werten, sexuellen Interessen und Problemen.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, mindestens eine Folge der Serie heruntergeladen und gleichzeitig für Dritte zugänglich gemacht zu haben.

Aufgrund der in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung eines Schadensersatzbetrages sowie die Erstattung der Anwaltsgebühren.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.