Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin im Auftrag der MG Premium Ltd. und Gamma Entertainment Inc. wegen Filesharing von Pornofilmen.
Die für das Verschicken von Abmahnungen bereits bekannte IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin verschickte nun erneut eine Abmahnung im Auftrag der MG Premium Ltd. und der Firma Gamma Entertainment Inc. Konkret geht es in diesem Schreiben um das Filesharing von Pornofilmen.
Der von der Abmahnung Betroffene habe die Urheberrechte der MG Premium Ltd. und der Gamma Entertainment Inc. verletzt, in dem er die Pornofilme innerhalb eines Filesharing-Programms öffentlich zur Verfügung stellte.
Die IPPC Law fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines Vergleichsbetrages zur Beilegung der Sache und die umgehende und dauerhafte Löschung der angebotenen Datei von der Festplatte.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt üblicherweise der Vorwurf zugrunde, dass der gegenständliche Titel in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein soll. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der IPPC Law betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.