Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen im Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen Testsieger-Emblem - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. März 2020

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen im Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen Testsieger-Emblem

Abmahnung des Vereines gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen wettbewerbswidriger Werbung mit einem Testsieger-Emblem

Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. verschickte kürzlich ein Schreiben, mit dem das wettbewerbswidrige Bewerben mit einem Testsieger-Emblem abgemahnt wird. Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. ist ein Wettbewerbsverband, der gemäß §§8 III Nr. 2 UWG, 3 I Nr. 2 UKlaG Abmahnungen aussprechen kann.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Handelsplattform eBay ein Angebot mit einem Testsieger-Emblem beworben zu haben, ohne auf die Kriterien der Prüfung hinzuweisen. Dies stelle einen unlauteren Wettbewerb gemäß §§ 3 II, 5a II UWG dar. Ebenfalls würde bei dem Angebot kein Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (ODR-Plattform) angegeben worden seien. Dies sei ebenso wettbewerbswidrig.

Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie einen Aufwendungsersatz für den Ausspruch der Abmahnung.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.