Abmahnung der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für die E. & A. Junek GmbH wegen „Scheinprivaten-Verkauf“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. März 2020

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Abmahnung der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für die E. & A. Junek GmbH wegen „Scheinprivaten-Verkauf“

Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner – Scharfenberg für die E. & A. Junek GmbH aus Dortmund wegen „Scheinprivaten-Verkaufs“

Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner – Scharfenberg verschickt für die E. & A. Junek GmbH ein Abmahnschreiben, mit dem ein „Scheinprivat Verkauf “ gerügt wird. Die E. & A. Junek GmbH vertreibt online EDV-Artikel, unter anderem auf eBay und Amazon.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf eBay gewerblich zu handeln, ohne dies auf der Plattform entsprechend anzugeben. Ebenfalls würde der Abgemahnte nicht den notwendigen Informationspflichten für gewerbliche Händler (Widerrufsbelehrung, Impressum etc.) nachkommen.

Aufgrund dieser Verstöße fordert die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der entstandenen Anwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.