Abmahnung der Rechtsanwälte HvLS im Auftrag der E. & A. Junek GmbH wegen „Schein-Privaten“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. Februar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung der Rechtsanwälte HvLS im Auftrag der E. & A. Junek GmbH wegen „Schein-Privaten“

Abmahnung der HvLS – Hämmerling – von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag der E. & A. Junek GmbH aus Dortmund wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Die HvLS Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen der E. & A. Junek GmbH, die online EDV-Artikel vertreibt. Sie verschickten vor Kurzem wieder ein Schreiben an eine Person wegen vermeintlichen Wettbewerbsverstößen.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Internetplattform „e-Bay“ als Privatperson aufzutreten und angemeldet zu sein, jedoch in gewerblicher Art und Weise zu verkaufen. Im Gegensatz zu privaten Verkäufern müsse der Betroffene als gewerblicher Anbieter zahlreiche Informationspflichten erfüllen, die er durch die Anmeldung als Privatperson nicht erfüllt hätte. Zu den nicht angegebenen Informationen zählen:

Die HvLS Rechtsanwälte fordern für die E. & A. Junek GmbH aufgrund der Wettbewerbsverstöße von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten vorformulierten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Streitwert von 10.000 Euro bemessen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.