Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag der OPM Merchandising GmbH wegen unzulässigem Verkauf von „Die-Ärzte“-Tickets - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. Februar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag der OPM Merchandising GmbH wegen unzulässigem Verkauf von „Die-Ärzte“-Tickets

Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe im Auftrag der OPM Merchandising GmbH aus Trostberg wegen unzulässigem Verkauf von „Die-Ärzte“-Tickets

Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der OPM Merchandising GmbH aus Trostberg. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll. Die OPM Merchandising GmbH ist für den Verkauf von Tickets für die Tournee „In the ä tonight“ von der Band „Die Ärzte“ verantwortlich und beauftragt.

In der Abmahnung wird den Betroffenen vorgeworfen, unerlaubt Tickets für die Tournee auf eBay zum Verkauf angeboten zu haben, obwohl die OPM Merchandising GmbH die exklusive und autorisierte Vorverkaufsstelle sei. Ebenfalls wäre in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der OPM Merchandising GmbH geregelt, dass der Weiterverkauf der Tickets nicht gestattet sei. Weitere Verstöße seien das Auftreten als privater Verkäufer trotz gewerblichem Handeln, das Fehlen des Impressums und eines Links zur Online-Streitschlichtungsplattform.

Die Schütz Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Verstöße die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.