Abmahnung der Rechtsanwälte Scholz im Auftrag der Handy Deutschland GmbH wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. Februar 2020

Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?

Abmahnung der Rechtsanwälte Scholz im Auftrag der Handy Deutschland GmbH wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Abmahnung der Rechtsanwälte Scholz im Auftrag der Handy Deutschland GmbH wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Die Rechtsanwälte Scholz aus Hannover vertreten die Interessen der Handy Deutschland GmbH, welche über ihren Online-Shop zahlreiche Handys mit oder ohne einen entsprechenden Vertrag anbietet. Sie richten sich nun mit einer Abmahnung an eine Person, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll und ein Mitbewerber der Handy Deutschland GmbH im Sinne des §8 Abs. 3 UWG sei.

Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass der Betroffene auf eBay ein Mobiltelefon der Marke Apple zum Verkauf angeboten und dabei gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen habe. Zunächst läge gemäß §§5, 5a UWG ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot zum Nachteil der gewerbliche Abnehmer vor. Desweiteren sei eine Zahlungsmöglichkeit angeben worden, die tatsächlich gar nicht zur Verfügung stehen würde.

Somit habe die Handy Deutschland GmbH einen Unterlassungsanspruch aufgrund der genannten Wettbewerbsverstöße.

Konkret wird von den Rechtsanwälten Scholz für die Handy Deutschland GmbH gefordert:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.