Abmahnung der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für einen Mandanten (markenglas.de) - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Februar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung

Abmahnung der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für einen Mandanten (markenglas.de)

Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner – Scharfenberg für einen Mandanten (markenglas.de) wegen Verstößen gegen die Informationspflicht bei gewerblichem Handeln.

Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner – Scharfenberg verschickt für einen Mandanten (markenglas.de) ein Abmahnschreiben mit dem Vorwurf des gewerblichen Handels. Der Mandant vertreibt auf seiner Website markenglas.de Begleit- und Merchandisingprodukte von Getränkeherstellern.

Die Abmahnung richtet sich gegen einen Scheinprivatverkäufer, welcher über einen privaten Account auf eBay gewerblich handeln würde. In der Abmahnung werden folgende fehlende Informationspflichten gerügt:

Aufgrund dieser Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften fordert die Kanzlei Hämmerling von Leitner – Scharfenberg die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.