Abmahnung der Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte im Auftrag von Borussia Dortmund wegen Verstößen gegen vereinseigene ATGB - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. Februar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung

Abmahnung der Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte im Auftrag von Borussia Dortmund wegen Verstößen gegen vereinseigene ATGB

Abmahnung der Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte aus Dortmund im Auftrag von Borussia Dortmund wegen Verstößen gegen vereinseigene ATGB

Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte aus Dortmund vertreten die Interessen von Borussia Dortmund. Derzeit mahnt sie wegen Verstößen gegen die vereinseigenen ATGB von Borussia Dortmund ab.

Vorgeworfen wird in der Abmahnung das Anbieten und/oder Verkaufen von Eintrittskarten für Spiele des Bundesligavereins Borussia Dortmund über folgende aufgelistete Internetplattformen:

In den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen von Borussia Dortmund ist unter Ziffer 6 (2) ausdrücklich der Weiterverkauf über die aufgelisteten Internetplattformen verboten.

Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.