Abmahnung durch die Kanzlei Hoesmann für einen Mandanten wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. Februar 2020

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Abmahnung durch die Kanzlei Hoesmann für einen Mandanten wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Abmahnung der Kanzlei Hoesmann aus Berlin im Auftrag von einem Mandanten wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Die Kanzlei Hoesmann aus Berlin vertritt die Interessen eines Mandanten, welcher online auf eBay Waren vertreibt. Sie verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls auf eBay Waren derselben Produktgruppe vertreibt und somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit dem Abmahnenden stehe.

Der von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, als Unternehmerin Informations- und Belehrungspflichten verletzt zu haben. Ihr wird insbesondere vorgeworfen:

Diese Verletzungen würden Unterlassungsansprüche des Mandanten nach dem UWG begründen.

Aufgrund dieser Verstöße wird von der Kanzlei Hoesmann von der Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 20.000,00€, gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.