Urheberrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Fechner wegen der Veröffentlichung einer Fotografie von Roland Schweizer - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

31. Januar 2020

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Urheberrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Fechner wegen der Veröffentlichung einer Fotografie von Roland Schweizer

Urheberrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Fechner wegen der Veröffentlichung einer Fotografie von Roland Schweizer
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalts Fechner aus Berlin
im Auftrag von
Roland Schweizer aus Löwenstein
wegen der Veröffentlichung
einer urheberrechtlich geschützten Fotografie
Rechtsanwalt Fechner verschickte kürzlich ein Schreiben im Auftrag des deutschen Fotografen Roland Schweizer, in dem Urheberrechtsverletzungen an einer geschützen Fotografie von Roland Schweizer abgemahnt werden.
Der von der Abmahnung Betroffene soll laut dem Vorwurf der Abmahnung die Fotografie auf seiner Homepage ohne Zustimmung von Roland Schweizer veröffentlicht haben. Damit läge ein Verstoß gegen die Urheberrechte gemäß § 19 a UrhG vor.
Von dem Abgemahnten wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungerklärung, sowie die Zahlung der Abmahnkosten und die Erstattung der für die Dokumentation der Rechtsverletzung angefallenen Kosten gefordert. Ebenfalls wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.